Reisebestimmungen ins Ausland

Esel, Mulis und Pferde aus dem Ausland benötigen einen vollständig ausgefüllten Equidenpass (ab 01. Juli 2009 gilt die Chip-Pflicht) und sollten 48 Std. vor der Abfahrt vom Amtsveterinär untersucht worden sein. Equiden aus NL und L können auf die Untersuchung verzichten, da es unter den Ländern ein Sonderabkommen gibt.

Hier die detaillierten Infos!

„Muss ich mein Pferd/meinen Esel brennen oder chippen lassen?“

„Die aktive Kennzeichnung (Microchip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass vorgeschrieben.

Die europäische Kommission hat am 6. Juni 2008 eine Verordnung zur

Umsetzung von Richtlinien in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden verabschiedet. Diese Verordnung ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Demnach benötigen alle Pferde einen Pass, auch solche, die nicht verbracht werden. Pferde, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Micro-Chips erhalten.“

Quelle: /www.pferd-aktuell.de-Pferdeeintragungen.